24 Stunden Betreuung NÖ & Wien
Unsere Leistungen für Ihre 24 Stunden Personenbetreuung:
- Telefonische Beratung zur 24 Stunden Betreuung
- Kostenloser Erstbesuch durch M.D. Leichtfried zur Einschätzung des Betreuungsbedarfs
- Kostenloses Angebot zur 24 Stunden Personenbetreuung
- Auswahl und Vermittlung von geeigneten selbständigen Personenbetreuungskräften
- Durchführung der Anmeldung der Betreuungskräfte bei der Gewerbebehörde und der Sozialversicherung, sowie laufende administrative Unterstützung der Betreuungskräfte
- Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und dem Förderansuchen
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Bei Ausfall einer Betreuungskraft wird für die zu betreuende Person eine weitere Betreuung sichergestellt
- Regelmäßige Besuche zur Sicherstellung der Qualität
- Organisation des Fahrtendienstes bis zu Ihrem Haus
Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit von M.D. Leichtfried auch am Wochenende und an Feiertagen gegeben:
Welche Tätigkeiten dürfen Personenbetreuerinnen durchführen?
1. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B.:
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Erledigung von Besorgungen
- Reinigungstätigkeiten
- Hausarbeiten und Botengänge
- Auf ein gesundes Raumklima achten
- Betreuung von Tieren und Pflanzen
- Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)
2. Unterstützung bei der Lebensführung wie z.B.:
- Gestaltung des Tagesablaufs
- Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
- Gesellschafterfunktion (wie z.B.: Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Begleitung bei diversen Aktivitäten)
- Unterstützung bei Ortswechsel oder bei der Organisation der Personenbetreuung (z. B. Termine vereinbaren)
3. Pflege und Delegation von Tätigkeiten:
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG § 3b (1) sind PersonenbetreuerInnen befugt, im Einzelfall einzelne pflegerische Tätigkeiten an der betreuten Person auszuüben, wenn aus medizinischer / pflegerischer Sicht keine Gründe dagegen sprechen (d. h. wenn die Gesundheit der betreuten Person durch die Durchführung der Tätigkeit nicht gefährdet ist).