Sie sind auf der Suche nach einer professionellen 24 STUNDEN BETREUUNG?

Sie benötigen Unterstützung bei der behördlichen Abwicklung?

Möchten Sie einen Ansprechpartner, der Ihnen hilft die beste Pflegeperson für Ihren Angehörigen zu finden?

Dann sind Sie hier in richtigen Händen!

24 Stunden Betreuung NÖ & Wien

Unsere Leistungen für Ihre 24 Stunden Personenbetreuung:

  • Telefonische Beratung zur 24 Stunden Betreuung
  • Kostenloser Erstbesuch durch M.D. Leichtfried zur Einschätzung des Betreuungsbedarfs  
  • Kostenloses Angebot zur 24 Stunden Personenbetreuung
  • Auswahl und Vermittlung von geeigneten selbständigen Personenbetreuungskräften  
  • Durchführung der Anmeldung der Betreuungskräfte bei der Gewerbebehörde und der Sozialversicherung, sowie laufende administrative Unterstützung der Betreuungskräfte  
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und dem Förderansuchen  
  • Bei Ausfall einer Betreuungskraft wird für die zu betreuende Person eine weitere Betreuung sichergestellt
  • Regelmäßige Besuche zur Sicherstellung der Qualität  
  • Organisation des Fahrtendienstes bis zu Ihrem Haus  

Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit von M.D. Leichtfried auch am Wochenende und an Feiertagen gegeben:

Welche Tätigkeiten dürfen Personenbetreuerinnen durchführen?

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B.:

  1. Zubereitung von Mahlzeiten
  2. Erledigung von Besorgungen
  3. Reinigungstätigkeiten
  4. Hausarbeiten und Botengänge
  5. Auf ein gesundes Raumklima achten
  6. Betreuung von Tieren und Pflanzen
  7. Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)

2. Unterstützung bei der Lebensführung wie z.B.:

  1. Gestaltung des Tagesablaufs
  2. Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
  3. Gesellschafterfunktion (wie z.B.: Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Begleitung bei diversen Aktivitäten)
  4. Unterstützung bei Ortswechsel oder bei der Organisation der Personenbetreuung (z. B. Termine vereinbaren)

3. Pflege und Delegation von Tätigkeiten:

Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG § 3b (1) sind PersonenbetreuerInnen befugt, im Einzelfall einzelne pflegerische Tätigkeiten an der betreuten Person auszuüben, wenn aus medizinischer / pflegerischer Sicht keine Gründe dagegen sprechen (d. h. wenn die Gesundheit der betreuten Person durch die Durchführung der Tätigkeit nicht gefährdet ist).

4. Alle Betreuerinnen sind qualifiziert als Heimhelferinnen, Pflegehelferinnen und Krankenschwester

Erfahrung in Österreich und sehr gute Deutschkenntnisse

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