Sie sind auf der Suche nach einer professionellen 24 STUNDEN BETREUUNG?

Sie benötigen Unterstützung bei der behördlichen Abwicklung?

Möchten Sie einen Ansprechpartner, der Ihnen hilft die beste Pflegeperson für Ihren Angehörigen zu finden?

Dann sind Sie hier in richtigen Händen!

Kosten für eine 24-Stunden Pflege/Betreuung

Sehr gerne unterbreiten wir Ihnen ein kostenloses Angebot.

Einmalige Vermittlungsgebühr 700 € pro Jahr.

Wir bieten Ihnen bereits ab 2,30 € pro Tag eine hochwertige Rundumbetreuung. Darin inkludiert sind: Sozialversicherung, Fahrtkosten der BetreuerInnen und alle Verwaltungsgebühren.

Beispiel für Ihre Kosten pro Monat, für eine Betreuerin mit Erfahrung in Österreich und sehr gute Deutschkenntnisse (Berechnungsgrundlage: Pflegestufe 3):

Tagessatz (55 €/Tag x 30 Tage)

 EUR

1650,00

abzüglich Pflegegeld der Stufe 3

-EUR

451,00

abzüglich der Förderung durch das Bundessozialamt bei 2 BetreuerInnen

-EUR

550,00


Tatsächliche Kosten / Monat

EUR

649,00

 

Beispiel für Ihre Kosten pro Monat, für eine Betreuerin mit Erfahrung in Österreich und sehr gute Deutschkenntnisse (Berechnungsgrundlage: Pflegestufe 5):

Tagessatz (65 €/Tag x 30 Tage)

 EUR

1950,00

abzüglich Pflegegeld der Stufe 5

-EUR

920,00

abzüglich der Förderung durch das Bundessozialamt bei 2 BetreuerInnen

-EUR

550,00


Tatsächliche Kosten / Monat

EUR

480,00

 

Beispiel für Ihre Kosten pro Monat, für eine Betreuerin mit Erfahrung in Österreich und sehr gute Deutschkenntnisse (Berechnungsgrundlage: Pflegestufe 7):

Tagessatz (75 €/Tag x 30 Tage)

 EUR

2250,00

abzüglich Pflegegeld der Stufe 7

-EUR

1688,00

abzüglich der Förderung durch das Bundessozialamt bei 2 BetreuerInnen

-EUR

550,00


Tatsächliche Kosten / Monat

EUR

12,00

 

Betreuungspreise je Pflegestufe pro Tag

Pflegestufe

Preis/Tag

0 - 3

55 €

4

60 €

5

65 €

6

70 €

7

75 €

Förderung vom Bundessozialamt für die 24-Stunden Betreuung:

  • Je selbständiger PersonenbetreuerIn 275 €
  • Im Monat 550 € bei 2 selbständigen PersonenbetreuerInnen

Voraussetzung:

  • Ab Pflegestufe 3
  • 2500 € netto Einkommensgrenze der betreuten Person
  • Bei der Pflegestufe 1 und 2 besteht ein Anspruch nur bei nachgewiesener Demenz

Weiterführende Informationen: Bundessozialamt Pflege

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